Hier finden Sie Themen, an denen die Pfarrervertretung aktuell arbeitet:
Dienstliche Belange -> Besondere Beauftragungen
- Die Landeskirche hat für Pfarrerinnen und Pfarrer die Möglichkeit von Beweglichen Pfarrstellen geschaffen, um damit flexibler auf den Personal-Bedarf der Landeskirche und auf spezielle Situationen reagieren zu können. Die Zahl dieser Stellen ist begrenzt und sie sind zeitlich befristet. Der Dienstauftrag einer beweglichen Pfarrstelle kann sich während der Amtszeit verändern.
Vertretungsdienstaufträge
- Vertretungsdienstaufträge werden vom zuständigen Referat des Oberkirchenrats erteilt, wo Bedarf besteht. Sie haben einen klar definierten (überschaubaren) Zeitraum. Besteht der Bedarf für die Vertretung nicht mehr, endet auch der Vertretungsdienstauftrag.
Dienstaufträge im Übergang
- Dienstaufträge im übergang überbrücken die Zeit eines Pfarrers oder einer Pfarrerin zwischen zwei Pfarrstellen, zwischen einer Pfarrstelle und dem Ruhestand oder zwischen einer Pfarrstelle und dem Wartestand. Sie sind zeitlich befristet auf ein Jahr.
Wartestand
- Ein Pfarrer oder eine Pfarrerin kann aus unterschiedlichen Gründen in den Wartestand versetzt werden. In der Regel werden auch im Wartestand Dienstaufträge übertragen. Er oder sie kann sich auch im Wartestand auf ständige Pfarrstellen bewerben. Der Ruhestand schließt sich an den Wartestand nur dann an, wenn fünf Jahre lang kein Dienstauftrag wahrgenommen worden oder das Ruhestandsalter erreicht worden ist.